Sanitäts- und Pflegebedarf
Ihr zertifizierter Fachhandel
für Sanitäts- und Pflegebedarf
Als zertifizierter Fachhändler beraten wir Sie in unseren Sanitätshäusern in Augsburg, Aichach, Markt Indersdorf und Rain am Lech gerne kompetent und umfassend zu den verschiedenen Produkten und Hilfsmitteln im Bereich Sanitäts- und Pflegebedarf! Zögern Sie nicht, uns auch bei Spezialanfragen anzusprechen! Wir scheuen keine Mühen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
Unser Sortiment im Bereich Sanitätsbedarf
• Kompressionsstrümpfe
• Kompressionsversorgung
• Brustprothetik, Spezial-BH´s
• Gesundheitswäsche
• Gymnastikartikel
Unser Sortiment
für Ihre Versorgung & Pflege
• Inkontinenzversorgung
• enterale Ernährung
• Trink- & Zusatzernährung
Sie fragen - wir antworten!
Unsere FAQ zum Thema Sanitäts- und Pflegebedarf
Sie haben Fragen zum Thema Kompressionsstrümpfe, Brustprothetik, Inkontinenzversorgung oder Zusatzernährung? Entdecken Sie unsere Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen oder kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Alles Wissenswerte zum Thema Kompressionsstrümpfe
Kompressionsstrümpfe sind verordnungsfähig, aber nicht rezeptpflichtig. Sie können sich zweimal im Jahr eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt geben lassen, können Ihre Kompressionsstrümpfe aber auch selbst bei uns kaufen.
Waschen Sie Ihre Strümpfe bitte täglich abends nach dem Ausziehen. Einerseits aus hygienischen Gründen, damit Geruch und Bakterien keine Chance haben. Andererseits, um die Wirkung des Materials zu erhalten.
Für den optimalen Therapie-Erfolg sollten Sie Ihre medizinischen Kompressionsstrümpfe täglich tragen. Patienten mit venösen Beschwerden und chronisch venöser Insuffizienz tragen ihre medizinischen Kompressionsstrümpfe von morgens bis abends, ein Leben lang. Dies gilt auch für Lymphödem- und Lipödem-Patienten. Bei akuten Beschwerden, beispielsweise bei einer Venenentzündung, oder nach einer Venen-Operation, sollte ebenfalls eine Kompressionstherapie eingeleitet werden. Die Dauer der Therapie wird dabei individuell von Ihrem behandelnden Arzt festgelegt.
Um die Passgenauigkeit Ihrer Strümpfe zu optimieren wird eine Maßnahme zwischen 8:00 Uhr und 10:30 Uhr am Vormittag empfohlen, da die Beine im Tagesverlauf anschwellen können. Für eine optimale Beratung Ihres Anliegens bitten wir Sie daher vorher einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Allgemeine Fragen rund um Rezepte, Verordnungen und Zuzahlungen
Mit dieser Verordnung können Sie uns gerne in unserer Filiale besuchen, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten. Vor Ort werden Sie dann von unseren Medizinprodukteberatern/-innen zu diesem Hilfsmittel beraten. Den Schriftverkehr sowie die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen ebenfalls wir für Sie. Falls Sie keine Möglichkeit haben zeitnah zu uns in die Filiale zu kommen können Sie uns ebenfalls die Verordnung per E-Mail oder per Post zukommen lassen.
Wenn Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, fällt ab dem 18. Lebensjahr für jedes Hilfsmittel eine Eigenbeteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, an. Diese beträgt 10% des Abgabepreises, den die Krankenkasse dem Leistungserbringer vergütet und beträgt mindestens 5€ und maximal 10€. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung kann bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Auf einer ärztlichen Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose enthalten sein. Gerne beraten wir Sie und sprechen Ihnen Ihre individuelle Rezeptempfehlung aus. Ein Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig.
Seit 2005 haben die Krankenkassen sogenannte Festbeträge für Hilfsmittel eingeführt. Eine wirtschaftliche Aufzahlung ist die Differenz aus dem Produktpreis und den von den Krankenkassen übernommenen Festbeträgen. Der Kunde trägt die wirtschaftliche Aufzahlung und kann sich nicht davon befreien lassen.
Wir sind für Sie da!
telefonisch, per E-Mail & vor Ort
Bei Fragen erreichen Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne telefonisch am jeweiligen Standort oder per E-Mail an info@sanitaetshaus-sturm.de.
Eine Map mit unseren Standorten und der Möglichkeit zur Routenplanung haben wir Ihnen auf unserer Kontaktseite hinterlegt.
Ihr Rezept können Sie gerne bereits online bei uns einlösen und Ihre Bestellung am nächsten Werktag bei uns abholen.